Liebe Kundinnen und Kunden,
in diesem Jahr ist es zu Verzögerungen bei der Erstellung der Jahresabrechnungen 2023 für Strom-, Gas-, Wärme- und Wasserlieferungen gekommen.
Der Versand der Rechnungen konnte erst am 15. Februar 2024 gestartet werden. Bis zum 20. Februar 2024 sind alle Briefe an die Post übergeben, so dass die Zustellung zeitnah abgeschlossen sein sollte.
Im Zusammenhang mit unserer Jahreabrechnung erreichen uns aktuell viele Anfragen.
In Folge dieses hohen Anfrageaufkommens kommt es zu längeren Wartezeiten in unserem Kundenzentrum. Dies betrifft sowohl die telefonische Erreichbarkeit als auch persönliche Beratungen bei uns vor Ort. Auch die Beantwortung Ihrer schriftlichen Anfragen verzögert sich momentan.
Das bedauern wir sehr. Zugleich bitten wir um Ihr Verständnis.
Seien Sie versichert, dass unser Team auch Ihr Anliegen zeitnah klärt. Vielen Dank für Ihre Geduld.
Gut zu wissen: Manche Vertragsangelegenheit können Sie auch selbst erledigen. Nutzen Sie bitte unser Online-Kundenportal.
Zudem haben wir auf dieser Seite für Sie unsere Antworten auf häufig gestellte Fragen zusammengestellt.
Besonders infolge der staatlichen Energiepreisbremsen und weiterer gesetzlicher Anforderungen mussten komplexe Umstellungen in unseren IT-Systemen und in der Abrechnungssoftware vorgenommen werden. Dies hat massive Auswirkungen auf bestehende und bewährte Prozesse.
Unser oberstes Ziel ist es, korrekte Rechnungen an unsere Kunden zu versenden. Dabei müssen auch mit Blick auf die 2023 anzuwendenen staatlichen Maßnahmen alle Daten vollständig und plausibel sein. Leider funktionierte die Abwicklung nicht reibungslos, so dass der Abrechnungsvorgang zwischenzeitlich gestoppt wurde, um Fehler zu analysieren und zu beheben.
Ganz klar nein. Unseren Kunden versichern wir, dass es durch die zeitlichen Verzögerungen in Bezug auf die Jahresabrechnung 2023 zu keinen nachteiligen Auswirkungen im Zusammenhang mit der Energie- und Wasserlieferung kommt.
Erste Abschlagsbeträge für 2024 und Fälligkeitstermine offener Restzahlungen aus 2023 werden angemessen zeitlich versetzt.
Eventuelle Guthaben aus der Jahresrechnung werden wir zügig nach dem Rechnungsversand auszahlen oder mit dem ersten Abschlag verrechnen.
Näheres erfahren Sie individuell mit ihrer persönlichen Jahresabrechnung.
Nach Erstellung der Rechnungen im EDV-System wird bei registrierten Benutzern unseres Kundenportals auch das zugehörige digitale Dokument erstellt und eine entsprechende Nachricht per E-Mail versendet.
Aufgrund der Vielzahl der Dateien und einer hohen Datenmenge kann unser Dienstleister die Rechnungen jedoch nur in Paketen den jeweiligen Kundenkonten zuordnen. Dies kann bis zu drei Tage dauern.
So kommt es vor, dass Sie zwar eine E-Mail mit der Benachrichtigung zum Rechnnugsabruf erhalten haben, Ihre PDF-Datei jedoch noch nicht hinterlegt worden ist.
Bitte schauen Sie wenige Tage später noch mal nach. Wenn Ihre Rechnung auch eine Woche nach Erhalt unserer E-Mail noch nicht abrufbar sein sollte, melden Sie sich bitte bei uns.
Der Abschlagsbetrag wird jedes Jahr anhand Ihrer bekannten Abnahmemengen und der aktuell gültigen Preise neu berechnet. Die Höhe der ermittelten Abschläge und deren Fälligkeitstermine können Sie in Ihrer Jahresrechnung nachlesen.
Selbstverständlich könnem Sie uns Ihren Wunsch zur Anpassung der neu ermittelten Abschlagsbeträge mitteilen.
In der Regel können Sie Ihren maschinell errechneten Abschlag beliebig erhöhen. Eine Absenkung unterliegt jedoch einer gesonderten Prüfung. Dies auch mit Blick darauf, dass sich bei unveränderten Verbrauchtsgrundlagen keinesfalls überhöhte Restforderungen ergeben.
Bequem und unabhängig von unseren Geschäftszeiten funktioniert das für unsere Kunden, die sich für unser Kundenportal registriert haben. Denn in unserem Online-Kundencenter können auch die Abschläge ganz einfach geändert werden.
Andernfalls teilen Sie uns Ihren gewünschten Abschlagsbetrag schriftlich mit. Entweder per E-Mail an service@stadtwerke-northeim.de oder auf dem Postweg (Anschrift: SWN Stadtwerke Northeim GmbH, Kundenservice, Am Mühlenanger 1, 37154 Northeim). Oder Sie informieren uns per Kontaktformular.
Die vorgenommenen Änderungen gelten stets für das aktuelle Abrechnungsjahr.
Wichtig: Für das Jahr 2024 können Sie Ihren Abschlagsbetrag frühestens zum Fälligkeitstermin Ende März ändern. Die Abschläge für Januar und Februar 2024 sind nicht anpassbar und gelten entsprechend den Angaben in Ihrer Jahresabrechnung.
Auch bei den Stadtwerken Northeim weiß man, dass sich infolge der Energiekrise insbesondere durch den Krieg in der Ukraine die Marktpreise für Strom und Gas massiv erhöht haben. Dies könne natürlich auch zu einer starken finanziellen Belastung für unsere Kunden führen.
Sollten Sie finanzielle Schwierigkeiten haben oder Zahlungsverzug ahnen, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt zu unserem Kundenserviceteam auf. Unser Ziel ist es, gemeinsam mit Ihnen und frühestmöglich eine für alle Seiten konstruktive Lösung zu finden.
Sollten Sie Zweifel an der Korrektheit der Rechnung haben, kontaktieren Sie uns bitte.
Nennen Sie uns bitte die Gründe für Ihre Zweilfel an der Richtigkeit Ihrer Rechnung bzw. von Ihnen in der Abrechnung festgestellte Fehler. Vorteilhaft ist, wenn Sie uns Ihren abgelesenen Zählerstand mitteilen und das Ablesedatum mitteilen können.
Unsere Mitarbeiter prüfen Ihre Angaben und Sie erhalten von uns ggf. eine aktualisierte Rechnung.
Informationen zu den staatlichen Energiepreisbremsen finden Sie hier.
Sie haben Fragen zu Ihrem Vertrag oder zu unseren Produkten?
Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie eine eMail.
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Kundenservice beraten Sie gern persönlich.
Telefon: (0 55 51) 60 05 - 555
Oder besuchen Sie uns in unseren Geschäftsräumen.
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