Der Ersatzversorger ist identisch mit dem örtlichen Grundversorger. Für die Stadt Northeim sind die Stadtwerke Northeim als Strom-Grundversorger festgestellt worden.
In unserer Funktion als Ersatztversorger in der Kernstadt und allen zur Stadt Northeim zugehörigen Ortschaften führen wir die Ersatzversorgung für maximal drei Monate durch.
Während der dreimonatigen Ersatzversorgung kann jederzeit ein Lieferantenwechsel vorgenommen werden.
Die Ersatzversorgung ist ein vergleichsweise teurer Tarif, da die Versorgung unerwartet und kurzfristig vom Grundversorger durchgeführt werden muss. Wir empfehlen den betreffenden Kunden sich umgehend einen neuen Lieferanten zu suchen und diesen mit der Energiebelieferung zu beauftragen.
Ihre Versorgung mit Energie ist durch die Ersatzversorgung immer gesichert.
Wenn Ihr aktueller Energiebezug bzw. Energieverbrauch nicht einer bestimmten Lieferung durch den Lieferanten oder einem konkreten Liefervertrag zugeordnet werden kann, springt der Grundversorger für diese Energielieferung ein. Dies wird als Ersatzversorgung bezeichnet. Es handelt sich also um eine gesetzlich angeordnete Notversorgung.
So kommt es nicht zu Versorgungsunterbrechungen, wenn zum Beispiel der bisherige Energielieferant plötzlich Insolvenz anmelden muss und die Lieferung mit Strom und/oder Gas unerwartet einstellt. Auch in Fällen, in denen ein von Ihnen gewünschter Lieferantenwechsel scheitert und der Liefervertrag mit einem Energieversorger endet und ein neuer Energieversorger die Versorgung (noch) nicht aufnimmt, wird die Energieversorgung zu keinem Zeitpunkt unterbrochen. Ihre Belieferung wird nahtlos durch den Ersatzversorger übernommen.
Grundsätzlich haben nicht nur Haushaltskunden einen Anspruch auf die Ersatzversorgung mit Energie, sondern alle Kunden (Letztverbraucher), die Energie für den eigenen Verbrauch kaufen und über das Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung in der Niederspannung (Strom) oder im Niederdruck (Gas) beziehen.
Nicht außer Acht lassen sollte man jedoch, dass diese „Sicherheit“ ihren Preis hat. Kunden in der Ersatztversorgung zahlen in der Regel deutlich mehr als beim Grundversorgungstarif oder beim Sondervertrag.
Die Ersatzversorgung beginnt automatisch ab dem Zeitpunkt, an dem der Netzbetreiber Ihre Abnahmestelle dem Grundversorger zur Ersatzversorgung zuordnet. Für die Ersatzversorgung ist kein Vertragsabschluss nötig.
Der Energieverbrauch während der Ersatzversorgung darf vom Netzbetreiber geschätzt werden. Daher empfiehlt es sich, bei einer Mitteilung über den Eintritt der Ersatzversorgung den eigenen Strom- oder Gaszähler abzulesen und den Messwert dem Grundversorger und dem Netzbetreiber mitzuteilen.
Die Ersatzversorgung erfolgt maximal drei Monate lang. Während dieser Zeit können Sie jederzeit einen neuen Lieferanten Ihrer Wahl mit der Belieferung beauftragen. Für die Beendigung der Ersatzversorgung gibt es keine Kündigungsfrist. Sollten Sie keinen anderen Anbieter mit der Energielieferung beauftragt haben, werden Sie nach Ablauf von drei Monaten automatisch unserem Grundversorgungstarif zugeordnet.
Die gesetzlichen Regelungen zur Ersatzversorgung sind nachzulesen im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sowie in den Grundversorgungsverordnungen für Strom (StromGVV) bzw. Gas (GasGVV). Darüber hinaus finden die zugehörigen Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Northeim Anwendung.
Weitere Informationen zur Ersatzversorgung finden Sie auf der Website der Bundesnetzagentur.
Näheres zu den Konditionen unserer Ersatzversorgung in der Stadt Northeim sind dem zugehörigen Preisblatt zu entnehmen.
Sie haben Fragen zu Ihrem Vertrag oder zu unseren Produkten?
Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie eine eMail.
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Kundenservice beraten Sie gern persönlich.
Telefon: (0 55 51) 60 05 - 555
Oder besuchen Sie uns in unseren Geschäftsräumen.
Wir verwenden auf unserer Internetseite Cookies und andere Technologien. Einige davon sind für die Funktionalität unserer Website notwendig. Andere Funktionen können dabei helfen, das Informationsangebot zu optimieren. Zudem sind Einstellungen erforderlich, um zusätzliche Services und Medienangebote auf unserer Internetseite zu nutzen. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Cookie-Einstellungen und unsere Datenschutzerklärung finden Sie am Seitenende. Bitte entscheiden Sie selbst, wie Sie unser Angebot nutzen möchten.
Hier erhalten Sie eine Übersicht aller auf dieser Website verwendeten Cookies und Sie können Ihre individuelle Einstellung treffen. Diese können Sie jederzeit über den Link "Cookie-Einstellungen" in der Fußzeile dieser Website anpassen.
Diese Cookies sind für den reibungslosen Betrieb der Website notwendig. Z.B. werden dort ihre hier getroffenen Cookie-Einstellungen gespeichert.
Name | alto. Cookie |
---|---|
Anbieter | Eigentümer der Website |
Zweck | Speichert die Einstellung des Besuchers |
Cookie name | alto-cookie |
Cookie Gültigkeit | 1 Jahr |
Tools, die unser Angebot bereichern, wie z.B. die Einbindung von Kartenmaterial oder Videos etc.
Akzeptieren | |
---|---|
Name | YouTube |
Anbieter | YouTube, LLC |
Zweck | Wird verwendet, um YouTube-Inhalte zu entsperren. |
Datenschutz | https://policies.google.com/privacy |
Cookie name | yt-remote-fast-check-period, yt-remote-session-app, yt-remote-session-name |
Cookie Gültigkeit | Session |
Akzeptieren | |
---|---|
Name | Vimeo |
Anbieter | Vimeo, LLC |
Zweck | Wird verwendet, um Vimeo-Inhalte zu entsperren. |
Datenschutz | https://vimeo.com/privacy |
Cookie name | vuid |
Cookie Gültigkeit | 2 Jahre |
Akzeptieren | |
---|---|
Name | Google Maps |
Anbieter | Google LLC |
Zweck | Wird zum Entsperren von Google Maps-Inhalten verwendet. |
Datenschutz | https://policies.google.com/privacy |
Cookie name | NID |
Cookie Gültigkeit | 2 Jahre |