Fragen, Antworten und Tipps zur Vermeidung einer Mahnung oder Versorgungsunterbrechung
Wie Sie eine Mahnung oder Versorgungsunterbrechung vermeiden können, erläutern wir Ihnen nachstehend. Obendrein nennen wir Ihnen einige Adressen, die Ihnen Hilfestellungen geben können.
Falls Sie den vereinbarten Zahlungstermin einmalig nicht einhalten können, wenden Sie sich bitte umgehend an unseren Kundenservice. Es besteht die Möglichkeit miteinander nach einer geeigneten Lösung zu suchen. Eine Mahnung ist immer mit zusätzlichen Kosten verbunden.
Eine Ratenzahlungsvereinbarung wird, unter bestimmten Voraussetzungen, nur auf Forderungen aus der Jahresendabrechnung oder Schlussabrechnung gewährt. Für laufende monatliche Abschlagszahlungen kommt eine Ratenzahlungsvereinbarung nicht in Betracht.
Bei Erhalt der Terminankündigung mit einem festgelegten Termin zur Einstellung der Versorgung besteht sofortiger Handlungsbedarf. Eine Sperrung sollte vermieden werden, da hier zusätzliche Kosten entstehen. Nehmen Sie daher umgehend Kontakt zum Kundenservice auf!
Ansonsten gilt: Zahlen Sie den offenen Betrag unverzüglich bar bei den Stadtwerken Northeim ein. So ist der sofortige Zahlungseingang gewährleistet und eine Sperrung wird vermieden. Überweisungen dauern in der Regel 1-3 Werktage! Wir benötigen den schriftlichen Nachweis Ihrer Bank, dass die Überweisung ausgeführt wurde.
Voraussetzung für die Wiederaufnahme der Versorgung ist, dass Sie alle offenen Forderungen, inklusive der Öffnungs- und Sperrkosten, beglichen haben. Bei einer Kostenübernahme durch den Landkreis Northeim oder der Agentur für Arbeit, benötigen wir eine schriftliche Bestätigung hierüber.
Die Wiederaufnahme der Versorgung erfolgt ausschließlich in den Zeiten:
Bitte vereinbaren Sie für die Wiederinbetriebnahme einen Termin mit den Stadtwerken Northeim, da zur Öffnung des Zählers jemand in den Räumlichkeiten anwesend sein muss. Bei der Entsperrung von Gas ist zusätzlich ein eingetragener Gas- bzw. Wasserinstallateur hinzuzuziehen, der vorab eine Gasdruckprüfung der Leitung vornimmt, diese hieraus entstehenden Kosten sind von Ihnen zu tragen.
Bundesagentur für Arbeit
Agentur für Arbeit Northeim
Scharnhorstplatz 4
37154 Northeim
Telefon: 0800 4555500
externer Link zur Website Agentur für Arbeit Northeim
Jobcenter Landkreis Northeim
Scharnhorstplatz 14
37154 Northeim
Telefon: (0 55 51) 98800 -0 oder 98800 -700
externer Link zur Website Jobcenter Landkreis Northeim
Ambulante Hilfe für alleinstehende Wohnungslose
Schaupenstiel 28
37154 Northeim
Telefon: (0 55 51) 22 79
Sollten Sie bereits Unterstützung vom Jobcenter Northeim (ARGE) oder dem Landkreis Northeim beziehen, dann wenden Sie sich bitte umgehend an Ihre/n Berater/in. Hier kann geprüft werden, ob Ihnen ein Darlehen zur Übernahme der Energieschulden gewährt wird.
Haben Sie noch Fragen zu diesem Thema oder benötigen Sie unsere Untersützung?
Unser Kundenservice-Team ist montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr sowie freitags von 8 bis 13 Uhr telefonisch unter der Rufnummer 05551 6005-555 und persönlich im Kundenzentrum Am Mühlenanger 1 in Northeim zu erreichen.
Oder teilen Sie uns Ihr Anliegen schriftlich mit:
Eine Beratung bieten die Stadtwerke Northeim zudem in ihrem SWN-Servicepunkt im Bürgerbüro der Stadt Northeim (Am Münster 9-11 in der Fußgängerzone) an. Zu beachten ist, dass der SWN-Servicepunkt abweichende Öffnungszeiten hat.
Unser Musterformular (PDF-Format) zur Abwendungsvereinbarung gem. § 19 Abs. 5 StromGVV/GasGVV
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