Zum 1. Januar 2025 ändern die Stadtwerke Northeim (SWN) die allgemeinen Tarifpreise für Northeimer Trinkwasser. Bei einem gewöhnlichen Privathaushalt wird der Arbeitspreis von 1,95 Euro pro Kubikmeter (Euro/m³) auf 2,08 Euro/m³ angehoben. Der entsprechende Grundpreis steigt von 9,90 Euro auf 11,45 Euro pro Monat. Die vorgenannten Preisangaben sind in brutto, also inklusive 7 Prozent Mehrwertsteuer.
Nach einer Beispielrechnung für einen Drei-Personen-Musterhaushalt mit einem Jahresverbrauch von 135 Kubikmeter Trinkwasser – im Mittelmaß nutzt jede Person in Deutschland täglich 120 Liter Trinkwasser im Haushalt – ergibt sich für die Familie eine Mehrbelastung in Höhe von 36 Euro im Jahr oder monatlich 3 Euro. Für Bewohner eines Mehrfamilienhauses fällt der Anstieg der Wasserkosten meist geringer aus, da sich hier der Grundpreis auf mehrere Haushalte verteilt.
Maßgeblich haben massiv gestiegene Kosten für Bauleistungen zu der Entwicklung beigetragen. Die Auswirkungen sind besonders gravierend bei Instandhaltungsmaßnahmen im Rohrnetz und bei nötigen Investitionen in die Modernisierung oder Neubau von Leitungen. Nach gegenwärtigen Planungen werden die Stadtwerke Northeim in 2025 rund zwei Millionen Euro im Trinkwasserbereich investieren, dieses Jahr 2024 betrug das Investitionsvolumen der SWN für die Wasserversorgung in der Stadt Northeim rund 500 000 Euro.
Durch Kostenoptimierung und Effizienzanstrengungen konnten die Stadtwerke aufgelaufene Defizite in der öffentlichen Wasserversorgung zum Teil ausgleichen. Mit Blick auf die Erhaltung der Versorgungssicherheit und unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten ist eine Anhebung der Wasserpreise zum bevorstehenden Jahreswechsel dennoch unausweichlich.
Um kostendeckende Preise zu erzielen, wurde die nötige Erhöhung auf die Arbeits- und Grundpreise aufgeteilt. Arbeitspreise sind die zu zahlenden Verbrauchspreise je Kubikmeter – also für 1000 Liter Frischwasser. Die verbrauchsunabhängigen Grundpreise dienen zur Abdeckung des Fixkostenanteils in der Wasserversorgung und werden je nach Art und Umfang der Messeinrichtung festgesetzt.