Zum 1. Juli 2022 sinkt die gesetzliche EEG-Umlage auf 0,00 Cent je Kilowattstunde (kWh) Strom. Die Stadtwerke Northeim (SWN) geben die Senkung automatisch und in voller Höhe an ihre Stromkunden weiter. Dadurch reduzieren sich die Arbeitspreise für elektrische Energie sowohl in der Grundversorgung als auch für die Produktfamilie NOMstrom für jede Kilowattstunde Strom um 3,723 Cent netto oder etwa 4,430 Cent brutto inklusive Mehrwertsteuer.
Was diese Maßnahme aus dem Entlastungspaket der Bundesregierung konkret für ihre Stromkunden in der Stadt Northeim und dem Umland bedeutet, erklären die Stadtwerke mit einer Zusammenstellung von Antworten auf häufig gestellte Fragen:
Was ist die EEG-Umlage?
Mit der EEG-Umlage wird seit vielen Jahren die Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien wie Wasserkraft, Windenergie und Photovoltaik gesetzlich gefördert. Die aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) entstehenden Mehrbelastungen werden bundesweit an die Letztverbraucher weitergegeben. Seit dem 01.01.2022 beläuft sich die EEG-Umlage für eine Kilowattstunde auf 3,723 Cent netto. Dieser Betrag ist in den aktuellen Strompreisen noch enthalten. In Anbetracht der Entwicklungen in den vergangenen Monaten hat der Bundestag vor wenigen Wochen das Gesetz zur Absenkung der Energiekostenbelastung beschlossen.
Was passiert mit der EEG-Umlage ab den 01.07.2022?
Um alle Letztverbraucher von den stark gestiegenen Energiepreisen in Deutschland zu entlasten, wird die EEG-Umlage ab den 01.07.2022 auf 0,00 Ct/kWh abgesenkt.
Wie gehen die Stadtwerke Northeim mit der EEG-Absenkung um?
Die Stadtwerke Northeim werden die Absenkung der EEG-Umlage direkt mit Inkrafttreten der Gesetzesänderung 1:1 weitergeben. Das bedeutet, dass sich bei allen Stromkunden der SWN die Stromarbeitspreise ab dem 01.07.2022 um netto 3,723 Ct/kWh reduzieren – und das automatisch.
Bei einem 4-Personenhaushalt mit 3.500 kWh Jahresverbrauch kann der Wegfall der EEG-Umlage die Stromkosten für das zweite Halbjahr 2022 um rund 75 Euro senken. Die Ersparnis wird in der nächstfolgenden Abrechnung offenkundig.
Wie setzen die SWN die Absenkung der EEG-Umlage in der Praxis um?
Anders als bei Preisänderungen üblich, werden die Stadtwerke Northeim wegen dieser gesetzlichen Sonderregelung nicht mit einem Kundenanschreiben über den „Wegfall“ der EEG-Umlage informieren.
Die Absenkung der EEG-Umlage auf 0,00 Cent/kWh wird ab 01.07.2022 automatisch umgesetzt und anteilig in der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung und/oder einer zwischenzeitlichen Schlussabrechnung (beispielsweise bei einem Umzug) berücksichtigt. Der Kunde wird anhand der Rechnung nachvollziehen können, wie sich die Absenkung der EEG-Umlage auswirkt.
Die laufenden Abschlagszahlungen werden durch die Stadtwerke Northeim nicht angepasst. Auf Wunsch von Kunden ist dies natürlich möglich.
Wie werden die Verbrauchswerte ermittelt?
Auf Basis der durchschnittlichen Verbrauchswerte wird eine individuelle zeitliche Abgrenzung des Stromverbrauchs vom Anfang des Abrechnungszeitraums bis zum 30.06.2022 vorgenommen. Erfahrungsgemäß erfolgt die anteilmäßige Berechnung sehr zuverlässig und plausibel.
Was können Stromkunden in diesem Zusammenhang tun?
Wer mit einer maschinell durchgeführten Abgrenzung zur Verbrauchsermittlung nicht einverstanden ist, kann selbstverständlich zum 30.06.2022 den zum Kundenkonto zugehörigen Stromzähler selbst ablesen und die Daten zeitnah an die Stadtwerke Northeim übermitteln. Die SWN bitten darum, den Zählerstand über das Online Kundenportal auf der Website der Stadtwerke mitzuteilen. Mit der Nutzung des Internetangebotes können die Zählerstände direkt in dem Kundenkonto eingetragen werden, anschließend erhält der Kunde eine Bestätigung per E-Mail.
Kunden können die Ablesedaten zudem auf dem herkömmlichen Postweg oder elektronisch via E-Mail mitteilen. Dabei sind folgende Angaben zwingend erforderlich: Zählernummer, Zählerstand, Ablesedatum sowie der Kundenname und die Anschrift der Lieferstelle.
Noch offene Fragen?
Für weitere Auskünfte ist das SWN-Team montags bis donnerstags von 7 bis 16 Uhr sowie freitags von 7 bis 13 Uhr telefonisch unter der Rufnummer 05551 6005-555 und persönlich im Kundenzentrum Am Mühlenanger 1 in Northeim zu erreichen. Eine Beratung bieten die Stadtwerke Northeim zudem in ihrem SWN-Servicepunkt im Bürgerbüro der Stadt Northeim (Am Münster 9-11 in der Fußgängerzone) an. Zu beachten ist, dass der SWN-Servicepunkt abweichende Öffnungszeiten hat.