Nach aktuellen Entwicklungen an den Energiemärkten wächst bei vielen Menschen das Gefühl, dass die Rekordpreise für Strom und Gas der Vergangenheit angehören. Dennoch kann von einer grundsätzlichen Entlastung in der Energiekrise keinesfalls die Rede sein. Der Energiemarkt bleibt angespannt und dynamisch.
Bundesweit in der Mehrzahl liegen Strom- und Gastarife derzeit immer noch über den staatlichen Preisbremsen, die zum 1. März 2023 in Kraft getreten sind. Für Strom beträgt der Preisdeckel 40 Cent je Kilowattstunde (kWh), bei Gas 12 Cent je kWh. Für Arbeitspreise, die über diesen Preisbremsen liegen, übernimmt der Staat für 80 Prozent des prognostizierten Verbrauchs die Mehrkosten.
Preissenkung zum 1. September 2023
Wie die Stadtwerke Northeim in der Vergangenheit immer verdeutlicht haben, wird die Entwicklung der Marktsituation fortwährend beobachtet und mögliche Kalkulationsspielräume zur Preisgestaltung schnellstmöglich genutzt.
Aktuell sehen die Verantwortlichen bei den SWN bei der weiter angespannten Lage in der Energiekrise mit einer gebotenen Vorsicht eine Entspannung der Energiepreise noch vor Beginn der Heizperiode. So werden die Stadtwerke Northeim, ihre Tarifpreise für Strom und Gas zum 1. September dieses Jahres zu senken. Doch auch wenn die Stadtwerke Northeim ihre Energie zum Herbst 2023 hin günstiger anbieten können, werden die aktuell geltenden Preisbremsen für Endkunden vorerst noch bedeutsam bleiben. Die Energiepreisbremsen laufen nach derzeitigen Regelungen am 31. Dezember 2023 aus.
Die Stadtwerke Northeim werden alle betroffenen Kunden in einem Anschreiben per Post über Details der Preisänderungen informieren.
Hintergrund zur Entwicklung in der Energiekrise
Den Stadtwerken Northeim (SWN) ist es bewusst, dass die massiven Preiserhöhungen bei den Strom- und Gaspreisen zum Beginn dieses Jahres 2023 trotz der staatlichen Preisbremsen für viele Kunden eine erhebliche finanzielle Belastung bedeutet.
Da machen Medienberichte, wonach die Energie-Großhandelspreise gefallen sind, natürlich Hoffnung auf sinkende Kosten für Strom und Gas. Doch eine Vielzahl seriöser Energieanbieter beschaffen Energien über einen längeren Zeitraum in kleineren Mengen – sogenannten Chargen. Dieses Zeitfenster beläuft sich oft auf bis zu drei Jahre.
Durch diese Beschaffungsstrategie, die auch die Stadtwerke Northeim seit Jahren verfolgen, können Preisschwankungen geglättet und mehr Planungssicherheit gewährleistet werden. Dies hat sich besonders in den vergangenen zwei Jahren überaus vorteilhaft für SWN-Kunden ausgewirkt.
Unternehmen, die ihre Energiemengen dagegen eher kurzfristig besorgen, können aktuell sinkende Konditionen direkt weitergeben. Aber dies hat keinesfalls immer Vorteile, wie ein Blick einige Monate zurück darlegt:
Etliche Verbraucher bundesweit haben bereits ab Mitte des vergangenen Jahres 2022 massive Preiserhöhungen für Strom und Gas zu spüren bekommen – und das, wo noch keine Energiepreisbremse griff.
Positiver dagegen die Entwicklung in Northeim: So haben die SWN unter Ausschöpfung rechtlicher Möglichkeiten in der Jahresverbrauchsabrechnung 2022 die zum 01.10.2022 auf Gaslieferungen festgelegte Senkung der Mehrwertsteuer für das gesamte Jahr berücksichtigt. Dies wirkte sich ganzjährig betrachtet in der Regel wie eine Preisminderung aus. Damit haben die Stadtwerke ihren Kunden zumindest den halben Winter lang vergleichbar günstige Heizenergie liefern können.
Auch darf bei dieser Thematik nicht außer Acht gelassen werden, dass mit Beginn der Energiekrise einige Lieferanten bestehende Verträge einfach nicht mehr erfüllt haben. Eingesprungen sind dann auch die Stadtwerke Northeim als Grundversorger. Betroffene Haushalte wurden ohne Unterbrechung der Energieversorgung von heute auf morgen übernommen und verlässlich mit Energie der Stadtwerke beliefert.
Dies ist vielen Kunden heute gar nicht mehr bewusst – in Erinnerung gerufen bringt dies dann oft mehr Verständnis für die derzeitige Preissituation.
Öffentliche Bekanntgabe der Preisänderung (Grundversorgung)
Am 19.07.2023 wurde in der HNA Northeim die Bekanntgabe der Allgemeinen Strom- und Gaspreise für Haushaltskunden i.S.d. § 3 (22) des EnWG (Grundversorgung) veröffentlicht. Ergänzend bieten wir Strom zu gesonderten Konditionen an (NOMstrom Produkte). Nähere Informationen finden Sie auf dieser Website in den entsprechenden Menüpunkten.
- Öffentliche Bekanntgabe der Strompreise in der Grundversorgung
- Öffentliche Bekanntgabe der Gaspreise in der Grundversorgung