Das Bundeskabinett hat am 30. September und damit sehr kurzfristig vor deren Inkrafttreten beschlossen, dass die Gasbeschaffungsumlage auf Basis des Paragraphen 26 Energiesicherungsgesetz (EnSiG) - oft auch nur Gasumlage genannt - in Höhe von netto 2,419 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) nicht erhoben wird.
Zwischenzeitlich wurde darüber hinaus gesetzlich geregelt, die Umsatzsteuer für die Lieferung von Gas temporär von 19 auf 7 Prozent zu senken. Die Absenkung ist nach derzeitigen Erkenntnissen begrenzt auf den Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024.
Aus vorgenannten Gründen haben die Stadtwerke Northeim (SWN) die Änderung ihrer Gaspreise rückwirkend korrigiert.
Wichtig zu wissen: Kunden müssen nicht tätig werden
Alle Kunden der Stadtwerke werden vollumfänglich von den kürzlich beschlossenen Entlastungen profitieren, ohne selbst tätig zu werden. Das versichern die Stadtwerke Northeim.
Entgegen der Preisänderungsmitteilung im August werden die Stadtwerke die gekippte Gasbeschaffungsumlage (netto 2,419 ct/kWh) selbstverständlich nicht berechnen.
Nur die zum Oktober 2022 neu eingeführte Gas-Speicherumlage für das Füllen der Gasspeicher (netto 0,059 ct/kWh) wirkt sich auf die Gaspreise der Stadtwerke aus. Dadurch wurden die Arbeitspreise sowohl in der Grundversorgung als auch für die NOMgas Sonderprodukte zum 1. Oktober 2022 um netto 0,059 Cent/kWh erhöht. Eine Änderung der Grundpreise ist wie angekündigt nicht erfolgt.
Zudem geben die Stadtwerke die Senkung der Umsatzsteuer eins zu eins an alle Gaskunden weiter.
Die zum 1. Oktober 2022 korrigierten Preisinformationen für die Lieferung von Gas sind auf der Internetseite unter www.stadtwerke-northeim.de abrufbar (siehe entspechende Produktseiten). Preisblätter sind zudem im Kundenzentrum der Stadtwerke erhältlich.
Sämtliche Auswirkungen werden in der Jahresendabrechnung für 2022 erkenntlich. Der Versand der Rechnungen einschließlich den Mitteilungen neu berechneter Abschlagsbeträge erfolgt voraussichtlich Ende Januar kommenden Jahres.
Energiepreisbremse geplant
Neben den genannten Entlastungen wird derzeit in der Bundesregierung und dem Bundestag über die Einführung einer Strom- und Gaspreisbremse beraten. Genaues ist dazu aktuell jedoch keineswegs bekannt.
Sobald der Gesetzgeber die zugehörigen rechtlichen Grundlagen verabschiedet hat, werden die Stadtwerke Northeim entsprechend der konkreten Gesetzesvorgaben handeln und ihre Kunden sobald als möglich entsprechend informieren.
Tipps zum Gassparen
Trotz der bisherigen Entscheidungen und den weiteren Ankündigungen, die steigenden Energiekosten spürbar abzufedern, sind Haushalte, Unternehmen und die öffentliche Hand anhaltend gefordert, Energie einzusparen. Ziel ist es, für alle Verbraucher die Versorgungssicherheit in der kalten Jahreszeit zu gewährleisten. Nicht zu vergessen, dass eine Reduzierung des eigenen Energieverbrauchs zu einer Schonung der Haushaltskasse beiträgt.
Die Online-Plattform www.ganz-einfach-energiesparen.de hilft mit Tipps und Tricks, wie sich schnell und einfach im Alltag Energie einsparen lässt. Auch werden Maßnahmen aufgezeigt, die sich im Haus oder der Wohnung mit überschaubarem Aufwand umsetzen lassen.