Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf allgemeine Fragen zur Energiekrise und der Krisenvorsorge Gas.
Zur Einordnung: Der Notfallplan Gas hat insgesamt drei Stufen und soll die Versorgungssicherheit mit Gas gewährleisten beziehungsweise Maßnahmen und Abfolgen definieren, was zu tun ist, wenn sich die Versorgungslage mit Gas verschlechtert.
Der „Notfallplan Gas für die Bundesrepublik Deutschland“ existiert schon seit einigen Jahren und basiert auf der europäischen SoS-Verordnung.
Wichtig für alle in Northeim lebenden und arbeitenden Menschen zu wissen: Mit Aktivierung der ersten Stufe des Notfallplans Gas durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) wurden Vorkehrungen eingeleitet, um einer wachsenden Gasmangellage gerecht zu werden. Diese Frühwarnstufe des Notfallplans Gas wurde am 30. März 2022 wegen des Ukraine-Kriegs ausgerufen.
Am Donnerstag, 23. Juni 2022, hat die Bundesregierung die 2. Stufe im Notfallplan Gas, die sogenannte Alarmstufe, ausgerufen.
Das zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat damit festgestellt, dass eine Störung der Gasversorgung vorliegt, die zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führt. Das hat vor allem mit der Reduzierung der Gaslieferungen aus Russland und das hohe Preiseniveau am Gasmarkt zu tun.
In der sogenannten Alarmstufe werden marktbasierte und netzbasierte Maßnahmen vorgenommen, um die Gasversorgung zu gewährleisten. Zudem mussten Voraussetzungen geschaffen werden, die Gasspeicher schneller zu befüllen. Denn um die Wärmeversorgung im Winter zu gewährleisten, geben ausreichend gefüllte Gasspeicher zusätzliche Sicherheit. Ziel ist den Speicherstand von knapp 70 Prozent am ersten Augustwochenende bis zum 1. November auf 95 Prozent zu erreichen.
Für unsere Region gibt es in Alarmstufe aktuell noch keine Auswirkungen. Grob gesagt: Die vorgesehene Menge Erdgas wird momentan weiterhin ins örtliche Gasnetz eingespeist. Aus diesem Grund ist zum jetzigen Zeitpunkt weder für die lokale Wirtschaft noch für Privathaushalte mit Einschränkungen in der Versorgungssicherheit zu rechnen.
Nichtsdestotrotz sind alle Verbraucher in Northeim und der Region aufgerufen, schon heute sparsam mit Gas umzugehen. Auch wenn momentan noch kein Versorgungsengpass existiert, die Situation kann sich jederzeit massiv verschärfen. Es ist daher bedeutend, den Gasverbrauch je nach individuellen Möglichkeiten einzuschränken, damit schon jetzt größere Mengen an Erdgas in die Gasspeicher in Deutschland fließen können.
In diesem Zusammenhang haben auch die Stadtwerke Northeim selbst Maßnahmen vorgesehen, zusätzlich Energie einzusparen. Dazu gehört eine Absenkung der Temperaturen in allen Liegenschaften der Stadtwerke Northeim.
Die 2. Stufe des Gasnotfallplans hat für Verbraucher in Deutschland – egal ob Privathaushalte oder Industrie – noch keine konkreten Auswirkungen hinsichtlich der Versorgungssicherheit.
Aktuell ist die Versorgung mit Gas auch in der Stadt Northeim bis auf Weiteres gesichert. Alle Menschen hier können sicher sein, die Stadtwerke Northeim tun heute schon alles, was in unserer Macht steht, um auf alle Eventualitäten vorbereitet zu sein und im Krisenfall handlungsfähig zu sein.
Dennoch darf keinesfalls außer Acht gelassen werden, dass die Lage angespannt ist.
Angesichts der erheblichen Kürzung der Lieferungen aus Russland fehlen Mengen, die aktuell zwar noch anderweitig am Markt beschafft werden können, allerdings zu deutlich höheren Preisen. Auch die Länder Österreich, Frankreich und Italien sind von den Lieferkürzungen betroffen. Das bundesweite Krisenteam Gas arbeitet eng mit allen Akteuren zusammen. Zudem gibt es einen engen Austausch mit europäischen Partnern.
Wenn die Maßnahmen der Frühwarn- oder der Alarmstufe nicht ausreichen oder eine dauerhafte Verschlechterung der Versorgungssituation eintritt, kann die Bundesregierung per Verordnung die 3. Stufe des Gas-Notfallplans (Notfallstufe) ausrufen.
In diesem Fall liegt eine „außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas, eine erhebliche Störung der Gasversorgung oder eine andere erhebliche Verschlechterung der Versorgungslage“ vor.
Mit diesem Schritt kann die Bundesregierung im Rahmen des Energiesicherungsgesetzes schnell umfangreiche Verordnungen zum Einsatz, zur Verteilung, zum Transport und zur Einsparung von Energie erlassen. Zudem kann die Bundesnetzagentur zum „Bundeslastverteiler“ eingesetzt werden, wenn die Gasmärkte nicht mehr funktionieren.
Der Bundesnetzagentur obliegt dann in enger Abstimmung mit den Netzbetreibern die Verteilung von Gas. Dabei sind bestimmte Verbrauchergruppen gesetzlich besonders geschützt, d. h. diese sind möglichst bis zuletzt mit Gas zu versorgen. Zu diesen geschützten Verbrauchern gehören Haushalte, soziale Einrichtungen wie etwa Krankenhäuser, aber auch Gaskraftwerke, die zugleich auch der Wärmeversorgung von Haushalten dienen.
Sowohl die Bundesregierung als auch die Energiewirtschaft gehen davon aus, dass durch die bereits eingeleiteten Maßnahmen Versorgungsengpässe vermieden werden können. Dennoch greifen im Falle etwaiger Versorgungsengpässe gesetzlich geregelte Notfallpläne. So wird im Rahmen vertraglich geregelter Abschaltvereinbarungen zunächst die Erdgasbelieferung von Industriekunden gedrosselt bzw. deren Energiebedarf auf andere Energieträger umgestellt. Haushaltkunden und Einrichtungen wie beispielsweise Krankenhäuser sind dadurch besonders geschützt und werden weiter beliefert.
Zunächst einmal stehen die Stadtwerke Northeim im engen Kontakt mit der Bundesnetzagentur und werden auf eventuelle Anweisungen entsprechend reagieren.
Bis auf Weiteres gehen die Stadtwerke nicht von einer grundlegenden Einschränkung in der Gasversorgung aus.
Im Falle etwaiger Gas-Versorgungsengpässe greifen gesetzlich geregelte Notfallpläne („Notfallplan Gas für die Bundesrepublik Deutschland“).
Im Rahmen vertraglich geregelter Abschaltvereinbarungen wird zunächst die Erdgasbelieferung von Industriekunden (ungeschützte Kunden) gedrosselt oder komplett eingeschränkt bzw. deren Energiebedarf auf andere Energieträger durch die Kunden selber, umgestellt. Haushaltkunden und Einrichtungen wie beispielsweise Krankenhäuser (geschützte Kunden) sind dadurch besonders geschützt und werden bei den ersten Maßnahmen weiter beliefert.
Die Entscheidungskompetenz, wie welche Kunden beliefert werden, liegt in einer solchen Situation, der sogenannten „Notfallstufe“ bei der Bundesnetzagentur.
Die Maßnahmen bei der Gasreduzierung oder Gasabschaltung müssen nach den Vorgaben § 16 EnWG durch die Gasnetzbetreiber auf Anweisung des vorgelagerten Gasnetzbetreibers, durchgeführt werden.
Mit der Ausrufung der Notfallstufe kann die Bundesnetzagentur den lokalen Netzbetreiber anweisen, Kunden, die nicht unter die Kategorie „geschützte Kunden“ nach § 53a EnWG fallen, abzuschalten oder den Verbrauch zu reduzieren. „Geschützte Kunden“ sind nach den gesetzlichen Regelungen kleinere Haushaltskunden mit Verbräuchen unter 1,5 Millionen kWh im Jahr und grundlegende soziale Dienste (Gesundheitsversorgung, grundlegende soziale Versorgung, Notfall, Sicherheit, Bildung oder öffentliche Verwaltung). Die Bundesnetzagentur hat bisher lediglich Daten gewerblicher Kunden mit mehr als 10 MWh/h Jahresspitzenleistung abgefragt, die für eine Abschaltung in erster Linie vorgesehen sind.
Tagesaktuelle Daten zu den Gasspeicherfüllständen in Europa finden Sie hier:
Mit Blick auf die Gas-Versorgungssicherheit hat die Bundesregierung ein Gesetz beschlossen, das konkrete Mindestfüllstände der Gasspeicher an bestimmten Stichtagen vorgibt. Dies soll dazu beitragen, dass im Winter auch bei dem Ausfall von Gasimporten die Gasversorgung in Deutschland gesichert ist. Um bestimmte Füllstände in den Gasspeichern zu erreichen, ist der sog. Marktgebietsverantwortliche, Trading Hub Europe (THE), berechtigt, bei Bedarf Gas einzukaufen und in die Gasspeicher einzuspeichern. Die Verantwortung zum Erreichen der Füllstandsvorgaben der Gasspeicher liegt primär bei den Speicherbetreibern und Speichernutzern, THE ergreift jedoch im Einklang mit den rechtlichen Vorgaben ergänzende Maßnahmen, um die gesetzlich festgelegten Füllstände zu erreichen.
Die dafür bis zum 01.04.2025 anfallenden Kosten werden über die sogenannte Gasspeicherumlage finanziert.
Diese Umlage fließt als Preisbestandteil in den Gaspreis ein, wodurch alle Gaskunden solidarisch an den Mehrkosten beteiligt werden.
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Es wurde gesetzlich geregelt, die Umsatzsteuer für die Lieferung von Gas temporär von 19 auf 7 Prozent zu senken. Die Absenkung ist nach derzeitigen Erkenntnissen begrenzt auf den Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024.
Es bedarf einer Anstrengung von uns allen, die zu erwartende Gasmangellage so glimpflich wie möglich zu überstehen. Nicht nur durch die energieintensiven Unternehmen, die mit ihren Arbeitsplätzen zuerst von einer Abschaltung bedroht sind.
Jeder Kunde – vom Industrieunternehmen bis zum einzelnen Bürger – kann heute schon damit beginnen, Gas einzusparen, sodass mehr Kilowattstunden in die Speicher gelenkt werden können.
Im Sommer ist der größte Verbrauchsfaktor bei Privatkunden die Warmwasserbereitung. Hier kann eine Absenkung der Abgabetemperatur an der Gastherme bereits mehrere Prozentpunkte Einsparung bieten. Und wenn in der kalten Jahreszeit Heizwärme benötigt wird, ist es am einfachsten, die Temperaturen im eigenen Zuhause zu reduzieren. Schon die Raumtemperaturen durchgängig um einen Grad zu senken, kann den Heizenergieverbrauch um etwa 6 Prozent senken. Auch kürzer oder weniger heiß zu duschen kann Erdgas sparen, sofern Sie Warmwasser zentral mit einer Gasheizung bereiten.
Die Online-Plattform www.ganz-einfach-energiesparen.de hilft mit Tipps und Tricks, wie sich schnell und einfach im Alltag Energie einsparen lässt. Auch werden Maßnahmen aufgezeigt, die sich im Haus oder der Wohnung mit überschaubarem Aufwand umsetzen lassen.
Wichtig ist, dass die Stadtwerke für ihre Kunden jederzeit da sind. Und sobald wichtige neue Erkenntnisse vorliegen, wird darüber umgehend informiert. Allen Kunden können sich darauf verlassen, dass die Stadtwerke Northeim alles dafür tun, Versorgungssicherheit in der Kernstadt Northeim und allen zur Stadt Northeim dazugehörigen Ortschaften zu gewährleisten.
Auch wenn die durch den Ukraine-Krieg ausgelöste Energiekrise eine große Herausforderung darstellt, die sichere und zuverlässige Versorgung der Menschen in der Stadt Northeim mit Strom, Gas, Wärme und Wasser sehen die Stadtwerke als ihr zentrales Anliegen mit höchster Priorität.
Weitergehende Informationen zur Energiekrise sind auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und der Bundesnetzagentur (BNetzA) zu finden:
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