In Folge des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine sind an den Energiemärkten die Preise nahezu explodiert. Die Bundesregierung möchte Gas- und Wärmekunden finanziell wirksam entlasten und hat als weitere Maßnahme das Gesetz über eine Soforthilfe für Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas sowie von Wärmekunden (EWSG) erarbeitet.
Das Soforthilfegesetz für Gas und Wärme, das am 09.11.2022 vom Deutschen Bundestag beschlossen und am 14.11.2022 durch den Bundesrat gebilligt wurde, sieht vor, dass Letztverbrauchern Zahlungen für die Lieferungen von Erdgas oder Wärme erlassen bzw. erstattet werden. Diese Entlastungen werden aus Mitteln des Bundes finanziert.
Zudem soll mit der Dezember-Hilfe die Zeit bis zur geplanten Einführung der Gaspreisbremse im Frühjahr 2023 überbrückt werden.
Gern informieren wir Sie auf dieser Seite über die einmalige Kostenentlastung für den Monat Dezember 2022 nach dem Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (ESWG).
Bei offenen Fragen, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren. Wir sind geren für Sie da!
Die Bundesregierung möchte Gas- und Wärmekunden finanziell entlasten und hat daher die sogenannte Dezember-Soforthilfe eingeführt. Rechtliche Grundlage bildet das Gesetz über eine Soforthilfe für Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas sowie von Wärmekunden (EWSG).
Dadurch werden Gaskunden im Monat Dezember 2022 (spätestens im Januar 2023) eine staatliche Soforthilfe erhalten, die sich an den monatlichen Abschlägen für Gas- und Wärmelieferungen orientiert.
Alle Verbraucher, deren Gasjahresverbrauch 1,5 Millionen Kilowattstunden nicht überschreitet, erhalten die Soforthilfe. Solange dieser Grenzwert nicht überschritten wird, werden also nicht nur private Haushalte, sondern auch kleine und mittelständische Unternehmen durch die Maßnahme des Bundes finanziell entlastet.
Darüber hinaus können weitere Einrichtungen die Soforthilfe bekommen. Näheres dazu können Sie in unseren ausführlichen Informationen zur Dezember-Soforthilfe sowie in den FAQ auf dieser Seite nachlesen.
Die Abwicklung der Dezember-Soforthilfe erfolgt in zwei Schritten.
Je nachdem, für welche Zahlungsart Sie sich entschieden haben, bedeutet das:
Wenn Sie einen Lastschrifteinzug vereinbart haben, wird Ihr Dezember-Abschlag von uns nicht eingezogen. Sie brauchen somit nichts weiter unternehmen.
Wenn Sie einen Dauerauftrag bei Ihrer Bank angelegt haben, müssen Sie selbst aktiv werden. Melden Sie sich bei Ihrer Bank und setzen Sie die Zahlung des Dezember-Abschlages aus.
Wenn Sie Ihre Abschläge monatlich manuell überweisen bzw. bar bei uns vor Ort bezahlen, können Sie für den Monat Dezember darauf verzichten.
Der endgültige Entlastungsbetrag wird in der Jahresrechnung 2022 für Gas und Wärme als Soforthilfe (Gutschrift des Bundes) o. ä. separat ausgewiesen.
Für die Berechnung der sogenannten Dezember-Hilfe hat der Gesetzgeber die nachfolgende Vorgehensweise festgelegt.
In der Regel wird der individuell ermittelte Entlastungsbetrag nicht mit Ihrem Dezemberabschlag für Gas und Wärme übereinstimmen. Beide Werte – also ausgesetzter Dezemberabschlag sowie der finale Entlastungsbetrag – werden auf der nächsten Jahresabrechnung für Gas und Wärme transparent und nachvollziehbar ausgewiesen. Die Jahresverbrauchsabrechnung 2022 werden wir nach heutigen Erkenntnissen Ende Januar 2023 an unsere Kunden versenden.
Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) zur staatlichen Soforthilfe gemäß Soforthilfegesetz für Gas und Wärme (EWSG) haben wir in FAQ zusammengestellt. Diese finden Sie hier.
Trotz der bisherigen Entscheidungen und den weiteren Ankündigungen, die steigenden Energiekosten spürbar abzufedern, sind Haushalte, Unternehmen und die öffentliche Hand anhaltend gefordert, sparsam mit Energie umzugehen.
Denn ein effizienter und sparsamer Umgang mit Energie bleibt das entscheidende Mittel, um Kosten zu senken. Darüber hinaus kann dadurch der drohenden Gasmangellange kräftig entgegengewirkt und damit die Versorgungssicherheit in diesem Winter und kommenden kalten Jahreszeiten gewährleistet werden.
Es gibt vielfach Möglichkeiten, Energie einzusparen – zum Beispiel die Heizung herunterdrehen, wenn niemand zu Hause ist. Zudem sollte jeder überlegen, ob es nicht auch ein oder zwei Grad weniger im Zimmer tun. Jedes Grad weniger heizen verbraucht etwa sechs Prozent weniger Energie und Geld - denn jede eingesparte Kilowattstunde schont auch den eigenen Geldbeutel. Auch Stoßlüften und beim Duschen auf Dauer und Temperatur achten, können dazu beitragen, den Energieverbrauch zu reduzieren.
Nützliche Infos und wertvolle Tipps erhalten Sie auf unserer Energiespar-Seite.
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